Von der Pflege-Personalregelung zu Mindestpersonalvorgaben

Gesetzliche Regulierung von Pflegepersonal

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Wie ist die aktuelle Personalsituation in deutschen Krankenhäusern?

Jeder, der schon zur Behandlung im Krankenhaus war, weiß wie wichtig qualifiziertes und hilfsbereites Pflegepersonal ist. Die Krankenschwestern und Krankenpfleger sind erster und ständiger Ansprechpartner für die Patienten und deren Bedürfnisse. Doch die Personaldecke auf den Stationen ist dünn: Um 13 Patienten muss sich eine Krankenschwester in Deutschland im Durchschnitt pro Schicht kümmern. Damit ist Deutschland trauriger Spitzenreiter beim Verhältnis von Pflegepersonal zu Patienten in den Industrieländern. Dabei ist gerade diese Relation ein wichtiger Gradmesser für die Qualität der Pflege, die Zufriedenheit am Arbeitsplatz und die Patientengesundung.
Zwei Probleme zeichnen sich bei der angemessenen Personalausstattung ab, die für die Patientensicherheit- und zufriedenheit maßgeblich sind: einerseits der immer drastisch werdendere Fachkräftemangel in Pflegeberufen, andererseits die Fallpauschalen der DRGs.

DRG-System & Fachkräftemangel als Ursache

Als Folge der Umstellung auf das DRG-System Anfang der 2000er Jahre erhöhte sich die Zahl der Ärzte stetig, da der Bedarf an Personal, das abrechenbare Leistungen generieren kann, steigt. Diese Leistungsorientierung der Krankenhäuser fördert Investitionen in ärztliches Personal, nicht aber in Pflegepersonal. Auch der Vergütungsanteil für die Pflege ist innerhalb der Fallpauschalen in den DRGs zurückgegangen.
Hinzu kommt, dass Pflegeberufe in Deutschland nicht unbedingt attraktiv sind und diese größte Berufsgruppe im Gesundheitswesen mit diversen Problemen zu kämpfen hat. Nicht nur die hohe und immer umfangreichere Arbeitsbelastung und ein relativ niedriges Gehalt, auch begrenzte Entscheidungsbefugnisse verursachen ein schlechtes Image und führen zu wenig qualifiziertem Nachwuchs. Hinzu kommt die Abwanderung erfahrener Pflegekräfte in andere europäische Länder mit höheren Standards.
Das Bewusstsein, dass Handlungsbedarf besteht, um die Situation für die Zukunft zu entschärfen, ist erneut in der politischen Diskussion angelangt.

Was sind PPR, PUG und POG? Ein kleiner Einblick in die Geschichte der Pflege-Personalregelung

Die Pflege-Personalregelung (PPR) ist ein Begriff aus den 1990er Jahren. Im Jahr 1993 wurde sie eingeführt, um die Leistungen der Pflege transparenter zu machen und eine Berechnungsgrundlage für den Personalbedarf zu haben. Experten gingen damals davon aus, dass sich durch konsequente Anwendung der PPR bundesweit ein Personalmehrbedarf im fünfstelligen Bereich ergeben würde. Als sich abzeichnete, dass die daraus resultierenden Mehrkosten nicht zu tragen sind, wurde die Pflege-Personalregelung flugs ausgesetzt.

Im Zeitalter der DRG kommt die Regelung ohnehin nicht mehr zum Tragen, weil die Anwendung bei Abrechnung über Fallpauschalen ausdrücklich ausgeschlossen ist. Manche Krankenhäuser verwendeten die PPR jedoch noch als internes Steuerungsinstrument weiter. Seit 2006 fließen die PPR-Zahlen in die DRGs mit ein, so dass Krankenhäuser, die viele pflegebedürftige Menschen versorgen, entsprechend höhere Umsätze erzielen können. (Quelle: http://www.pflegewiki.de/wiki/Pflegepersonalregelung). Ein Überbleibsel aus dieser Zeit war bis vor kurzem das Pflegestufen-System, das aber seit 2017 von den Pflegegraden abgelöst wurde.

PUG steht für Personaluntergrenze. Über eine PUG wird derzeit diskutiert und in manchen klinischen Bereichen wurde sie schon eingeführt. Aufgrund der knappen Budgetvorgaben für die Pflege droht bei Einführung einer PUG, dass diese zu einer Personalobergrenze, also einer POG wird und Krankenhäuser sich mit der Erfüllung der Mindestbesetzung rechtfertigen.

Welche Folge haben Mindestpersonalvorgaben für die Krankenhäuser?

In Deutschland existieren bislang keine bundesgesetzlichen Vorgaben für eine Mindestbesetzung im Pflegedienst der Krankenhäuser. Lediglich mit der Neonatologie-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) wurde eine untergesetzliche Norm geschaffen, die Personalstandards für die zur Versorgung von GKV-Versicherten zugelassenen Krankenhäuser vorgibt. Diese verlangt seit Januar 2017 auf neonatologischen Intensivstationen eine 1:1 Besetzung für intensivtherapiepflichtige Frühgeborene und eine 1:2 Besetzung für intensivüberwachungspflichtige Frühgeborene. Diese strikte Vorgabe wurde allerdings kurz vor ihrem Inkrafttreten wieder aufgehoben. Zwar wurde sie einerseits als erster Schritt in Richtung bessere Personalausstattung in der Pflege begrüßt, doch wird sie nicht zuletzt von den Krankenhäusern selbst skeptisch aufgenommen. Denn zum fehlenden Budget für weitere Pflegekräfte kommt die Nichtverfügbarkeit an qualifiziertem Personal. Ausgeschriebene bzw. vorgeschriebene Stellen können schlichtweg nicht besetzt werden, da keine Fachkräfte vorhanden sind.  

Eine angemessene Personalausstattung in der Pflege im Krankenhaus ist für die Qualität der Patientenversorgung und die Arbeitssituation der Beschäftigten unabdingbar. Staatliche Vorgaben zur Personalbesetzung im Pflegedienst der Krankenhäuser sind in anderen Ländern bereits etabliert, beispielsweise führte Kalifornien bereits 2004 die Nurse-to-Patient-Ratio als Regulierungsmodell ein. Dieses Modell funktioniert zum Schutz der Patientensicherheit und als Voraussetzung für zufriedenstellende Arbeitsbedingungen, allerdings ist es nicht als Instrument zur Budgetplanung geeignet. Die Einführung und der Erfolg solcher Maßnahmen sind natürlich stets vor dem Hintergrund des jeweiligen Gesundheitssystems eines Landes zu betrachten.

 

Überblick

Was bringen Mindestpersonalvorgaben?

  • Arbeitsumfelder mit mehr Sicherheit und Qualität für Patienten und Pflegefachpersonen
  • Anreiz für Ausbildungssuchende, einen Pflegeberuf zu ergreifen
  • Fördert das Erfassen pflegerelevanter Daten im Gesundheitssystem
  • Hält die Diskussion zum Thema in Gang und zeigt die Komplexität des Problems einer sicheren und angemessenen Personalausstattung

 

Was sind die Risiken von Mindestpersonalvorgaben?

  • Gefahr, zur Norm für Pflegekraft-Patienten-Relationen zu werden und damit de facto zu einer Personalobergrenze
  • Kennzahlen reflektieren nicht das Niveau an Expertise, das eine berufserfahrene Pflegefachperson mitbringt
  • Zusätzlicher Dokumentationsaufwand bzgl. Nachweispflicht
  • Nichteinhaltbarkeit gesetzlicher Vorgaben durch Fachkräftemangel

 

Erfolgreich wirtschaften mit gesetzlichen Mindestpersonalvorgaben

Egal, welche politischen Entscheidungen hinsichtlich Pflege-Personalregelungen oder Mindestpersonalvorgaben in Zukunft getroffen werden; damit Ihr Krankenhausbetrieb auch mit entsprechenden gesetzlichen Vorschriften gut aufgestellt ist, ist eine optimale Ressourcenausschöpfung unumgänglich. Lenus berät Sie diesbezüglich, welche Prozesse optimiert werden können, damit die vorhandene bzw. die geforderte Personalausstattung optimal einsetzbar ist. Wir hinterfragen Routinen und straffen Prozesse, um mit einer angemessenen Personalausstattung zu arbeiten. Ein wichtiger Aspekt ist hierbei auch das optimale Zusammenspiel von Personal und technischen Geräten, was wiederum nur mit einer einwandfreien technischen Ausstattung einhergehen kann. Die hohe Qualität der Pflege, die Patientensicherheit und der sorgsame Umgang mit dem Pflegepersonal wird durch den durchdachten Umgang mit Ihren Ressourcen gewährleistet.

Personalvorgaben einhalten durch Prozessoptimierung!

Wir helfen Ihnen, die gesetzlichen Neuerungen umzusetzen.

Rufen Sie uns unter der +49 69 / 7079816-0 an und vereinbaren Sie direkt einen Beratungstermin.

Daniel Nilles, Leitung Projektmanagement

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