Geänderte EU-Schwellenwerte

Öffentliche Krankenhäuser unterliegen dem Vergaberecht für die Beschaffung medizinischer Geräte, Instrumente und sonstiger Waren. Aufträge für diesen Erwerb müssen nach § 97 Abs. 1 GWB im Wege transparenter Verfahren vergeben werden.

Seit dem 1. Januar 2018 gelten neue Schwellenwerte für europaweite Vergaben – Änderung der Richtlinie 2014/24/EU

Öffentliche Krankenhäuser unterliegen dem Vergaberecht für die Beschaffung medizinischer Geräte, Instrumente und sonstiger Waren. Aufträge für diesen Erwerb müssen nach § 97 Abs. 1 GWB im Wege transparenter Verfahren vergeben werden, sobald die festgelegten EU-Schwellenwerte überschritten werden. Die entsprechenden Werte werden alle zwei Jahre auf Basis der EU-Verordnung angepasst, somit gelten seit dem 1. Januar 2018 neue Schwellenwerte.

Für „Liefer- und Dienstleistungsaufträge sonstiger öffentlicher Auftraggeber“ ist der Wert von EUR 209.000,00 netto auf nun EUR 221.000,00 netto gestiegen. Die Berechnung des Schwellenwertes ist ein rein mathematischer Vorgang, welcher im Einklang mit den Bestimmungen des Übereinkommens bezüglich des öffentlichen Beschaffungswesens steht.

Im Vergaberecht gilt es zu prüfen, ob der jeweilige Auftrag den Schwellenwert über- oder unterschreitet. Dies richtet sich nach dem geschätzten Auftragswert; die Bestimmung des Wertes obliegt dem Auftraggeber:

  • Der Auftragswert bestimmt sich nach dem zu erwartenden Gesamtwert der Leistung ohne Umsatzsteuer.
  • Die Wahl der Berechnungsmethode darf nicht mit der Absicht erfolgen den Schwellenwert zu unterschreiten.
  • Maßgeblicher Zeitpunkt für die Schätzung ist der Tag der Absendung der Auftragsbekanntmachung.
  • Der geschätzte Auftragswert ist in einem Vergabevermerk zu dokumentieren.

Spätestens zum 1. Januar 2012 heißt es dann erneut: Änderung der Schwellenwerte

Die Vergaberichtlinie 2014/24/EU finden Sie hier.

Die delegierte Verordnung 2017/2365 EU zur Änderung der Schwellenwerte finden Sie hier.

Sie möchten sich weiter über Digitalisierung Ihres Krankenhauses informieren?

Gerne informieren und beraten wir Sie dabei.

Melden Sie sich unter: +49 69 / 7079816-0 oder info@lenus.de

Daniel Nilles, Leitung Projektmanagement

 

Zurück

Sie möchten mehr über Lenus wissen?

Hier entlang zur
Unternehmenspräsentation!