Elektronische Patientenakte, Datenschutz & Co.: Sind Sie bereit für das Abenteuer Smart Hospital?
Als der YouTuber „ItsMarvin“ vor ein paar Wochen in eine verlassene Klinik in Büren bei Paderborn einstieg und alte Patientenakten, die unverschlossen in Regalen lagen, in seine Kamera hielt, entfachte er nicht nur eine hitzige Diskussion über mangelnden Datenschutz in Krankenhäusern; die Aufnahmen der verstaubten Papierakten suggerierten zudem das Bild einer im „steinzeitlichen Papieraktensumpf“ steckengebliebenen Klinik. Dabei ist der Grundstein für die Digitalisierung des Gesundheitswesens mit dem Inkrafttreten des sogenannten „E-Health-Gesetzes“ schon im Jahr 2016 gelegt worden. Wo also bleibt der digitale Fortschritt?
Krise als Chance für die Digitalisierung?
Durch die Kontaktbeschränkungen in der Corona-Krise wird die Digitalisierung nun vorangetrieben. Videosprechstunden beispielsweise werden vermehrt von Arztpraxen angeboten, Begriffe wie Telemedizin sind nun auch in der Mitte der Gesellschaft angekommen, und die elektronische Patientenakte wird 2021 kommen (Patientendatenschutzgesetz). Die Krise erweist sich als Chance für den Ausbau der digitalen Praxen und Kliniken. Entsteht damit das digitale Krankenhaus der Zukunft?
Medizin am Puls der Zeit
Wir schreiben das Jahr 2050. Für die Chefärztin des Klinikums, Frau Prof. Dr. Müller, beginnt der Arbeitstag wie jeden Morgen:
Um sich auf die Behandlung ihres nächsten Patienten vorzubereiten, macht sich Prof. Müller auf den Weg in ihr Büro. Der Zugang dorthin wird ihr erst nach einem Iris-Scan gewährt, nur sie hat autorisierten Zutritt.
Im Computer eingeloggt, öffnet Prof. Müller die elektronische Akte ihres Patienten. Darin steht: Er leidet unter einer gefährlichen Herzkrankheit, in den nächsten Tagen soll ihm das neue Herz aus dem 3D-Drucker eingesetzt werden. Die Diagnose sowie den Medikationsplan nach der aufwendigen Operation verdankt Frau Prof. Dr. Müller ihrem Computerassistenten, der ihr mithilfe von Künstlicher Intelligenz automatisch die nötigen Informationen liefert. Nach der Operation wird ihr Computerassistent alle Befunde automatisch und verschlüsselt an den Hausarzt des Patienten senden, um die Nachbehandlung sicherzustellen. „Sehr praktisch“, denkt sich Prof. Müller, „Willkommen in der schönen neuen Welt“.
Plötzlich ertönt ein Alarm – ein neuer Notfall trifft per Flugtaxi ein. Frau Prof. Müller schließt die elektronische Patientenakte, sperrt ihren Bildschirm, und macht sich auf den Weg…
Mehr als nur Zukunftsmusik
Zugegeben: Iris-Scan und Künstliche Intelligenz als Entscheidungshilfe und Krankenhaus-Management-System in einem klingt etwas abgespaced. Doch viele dieser digitalen Lösungen sind heute schon möglich. Sie erleichtern den Ärzten ihre Arbeit, sparen Zeit und Kosten im Krankenhaus-Alltag. Und sie sorgen dafür, dass gesetzliche Datenschutzvorschriften eingehalten und sensible Patienten- und Beschäftigtendaten geschützt bleiben. Dies ist keine Zukunftsmusik.
Datenschutz ist das Thema für Krankenhäuser
Auch heute schon muss eine Klinik außer einem Datenschutzmanagement-System ein funktionierendes und sicheres IT-System für das Krankenhausmanagement implementiert haben, das sicherstellt, dass z. B. Personaldaten sicher verwaltet werden, dass sie den Zutritt zu bestimmten Räumen durch technische und organisatorische Maßnahmen beschränken bzw. kontrollieren, und Patientendaten sicher und verschlüsselt an Fach- oder Hausärzte versandt werden. Diese Datenschutz-Vorschriften gelten im Übrigen nicht erst seit der Einführung der DSGVO im Jahr 2018, denn das Bundesdatenschutzgesetz gibt es in Deutschland bereits seit 1977...
Damit sich bei Ihnen kein Datenskandal ereignet, müssen Sie sich als Klinikmanagement schon heute vergewissern, ob Sie z. B. die gegenwärtig geforderten technischen und organisatorischen Maßnahmen einhalten, um sicherzustellen, dass die Datenschutzgesetze eingehalten werden. Unter anderem sollten Sie sich fragen:
- Gibt es ein schriftliches Berechtigungskonzept für Ihr Krankenhausinformationssystem (KIS)?
- Werden elektronische Patientendaten bei Ihnen ausschließlich verschlüsselt verschickt?
Haben Sie diese Fragen in Bezug auf den Datenschutz in Ihrer Klinik mit „nein“ beantwortet?
Dann empfehlen wir Ihnen das folgende Datenschutz-Rezept:
- Nehmen Sie mit uns Kontakt auf und klären Sie mit uns, was Datenschutz im Krankenhaus für Sie bedeutet.
- Stellen Sie Ihre Klinik mit unseren Datenschutzexperten datenschutztechnisch für die Zukunft auf!
Riskieren Sie keine Bußgelder! Wir zeigen Ihnen gerne, wo Sie im Datenschutz nachbessern müssen.
Rufen Sie uns unter der +49 69 / 7079816-0 an und vereinbaren Sie direkt einen unverbindlichen Beratungstermin.
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