E-Health-Gesetz
Fahrplan für das digitale Krankenhaus
Die Einführung einer digitalen Infrastruktur im Gesundheitswesen mit den entsprechenden Sicherheitsstandards ist im „Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen“, kurz E-Health-Gesetz, geregelt, welches Ende 2015 erlassen wurde. Das E-Health-Gesetz setzt den Zeitrahmen für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte und die Anbindung von Krankenhäusern und Arztpraxen an die Telematikinfrastruktur (TI). Erst dadurch wird die Umsetzung von Smart Technologies in deutschen Krankenhäusern rechtlich möglich und technisch realisierbar.
Einer der Kernpunkte, die im E-Health-Gesetz geregelt werden, ist der Einstieg in die elektronische Patientenakte. Ab 2019 hat jeder Krankenversicherte einen gesetzlichen Anspruch auf eine elektronische Patientenakte. In dieser sollen dem Versicherten die Daten seiner Patientenakte in sein Patientenfach gespiegelt werden, damit er auch ohne die Aufsicht seines Arztes auf seine Daten zugreifen kann. Die Patientenakte liegt nicht beim Arzt oder im Krankenhaus, sondern allein in der Hand des Patienten. Darüber hinaus kann er eigenständig persönliche Gesundheitsdaten eintragen. Erste Anbieter wie Vivy oder Vitabook haben bereits ihre Versionen der elektronischen Patientenakte auf den Markt gebracht und vielversprechende Resonanz erhalten. Sie enthält wichtige Dokumente wie Arztbriefe, Medikationsplan, Notfalldatensatz oder den Impfpass.
Weitere Schwerpunkte des Gesetzes beinhalten die Speicherung von Medikationsplänen auf der elektronischen Gesundheitskarte, der e-Arztausweis sowie das Versichertenstammdatenmanagement. Bei bestimmten Indikationen dürfen Videosprechstunden angeboten und abgerechnet werden. Seit Anfang 2018 besteht auf Wunsch des Versicherten die Möglichkeit, notfallrelevante medizinische Informationen auf der Gesundheitskarte zu speichern.
Wie wirkt sich das E-Health-Gesetz auf die Behandlung im Krankenhaus aus?
Für Krankenhäuser, Hausärzte und Pflegeeinrichtungen werden sich künftig weitaus bessere Voraussetzungen der Vernetzung untereinander bieten. Aufgrund der gemeinsamen Datengrundlage, die sich aus den Informationen der elektronischen Gesundheitskarte, Gesundheitsakte und Patientenfach zusammensetzt, können Ärzte künftig besser auf die bisher bestehende Medikation sowie die Krankenheitsgeschichte eines Patienten eingehen und die Behandlung danach ausrichten.
Jährlich sterben mehr als 50.000 Menschen in Deutschland an den Folgen von Fehlmedikation und Arzneimittelwechselwirkungen. Durch den künftig zentralen Zugriff auf die Arzneimittel- und Krankheitshistorie des Patienten, dürfte diese Zahl in den kommenden Jahren deutlich sinken.
E-Health-Gesetz
Das E-Health-Gesetz im Wortlaut und weitere Informationen dazu finden Sie unter:
Bedenken bei der Datensicherheit
Bei den Gesundheitsdaten handelt es sich um die sensibelsten Informationen, die über eine Person existieren. Umso größer ist daher die Sorge, dass diese - bei allen digitalen Annehmlichkeiten - nicht hinreichend gesichert sind. Die medizinischen Daten auf der elektronischen Gesundheitskarte werden verschlüsselt gespeichert und sind daher nicht einfach auslesbar. Nur mit ihr und dem darauf gespeicherten individuellen Schlüssel kann auf die Daten zugegriffen werden.
Außer dem Patienten steht nur den Ärzten ein Zugriff auf die elektronische Gesundheitskarte zu. Um die medizinischen Daten der Gesundheitskarte abrufen zu können, gilt für sie das Zwei-Schlüssel-Prinzip: Dafür benötigt der Arzt sowohl seinen elektronischen Heilberufeausweis, als auch die elektronische Gesundheitskarte des Versicherten. Der Versicherte stimmt dem Zugriff des Arztes zu, indem er seine elektronische Gesundheitskarte in das Kartenlesegerät des Arztes steckt und seine PIN eingibt. Diese PIN besitzt allein der Versicherte, sodass beispielsweise Versicherungen, Behörden oder Unternehmen nicht auf dessen medizinische Daten zugreifen können. Zudem werden nur die letzten 50 Zugriffe auf der Karte abgespeichert, sodass hier eine weitere Absicherung vorherrscht und die Karte nicht von Unbefugten ausgelesen wird.
Fazit und Ausblick
Lange hat es gedauert, bis die Digitalisierung im deutschen Gesundheitswesen angekommen ist. Während die elektronische Patientenakte in anderen Ländern bereits ein fest etablierter Bestandteil des Versorgungsalltages ist, wurde hierzulande die Entwicklung aufgrund von Datenschutzbedenken vor allem seitens der Politik lieber blockiert. Lösungen, um die Datensicherheit zu gewährleisten, wurden lange Zeit für nicht zielführend befunden oder gänzlich abgelehnt. Mit dem Inkrafttreten des E-Health-Gesetzes gibt es nun kein Zurück mehr. Das Gesundheitswesen wird nach und nach digitalisiert, die Institutionen untereinander immer stärker vernetzt.
Behandlungen und Therapien können zwischen Krankenhäusern und Arztpraxen besser abgestimmt werden, sodass die Patientenversorgung in einer neuen Dimension stattfindet. Auch der Verwaltungsaufwand wird künftig niedriger sein, da die Patienteninformationen zentral abgespeichert sind und keine Patientenakten aus Papier mehr hin und hergeschickt werden müssen.
Um den nächsten Schritt in eine reibungslose, effiziente Vernetzung aller beteiligten Institutionen im Gesundheitswesen zu ermöglichen und beispielsweise ein sicheres Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) zu gewährleisten, müssen zunächst weitere rechtliche Grundlagen geschaffen werden - hierfür hat das Bundesgesundheitsministerium bereits ein "E-Health-Gesetz II" angekündigt, das noch in der laufenden Legislaturperiode beschlossen werden soll.
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Daniel Nilles, Leitung Projektmanagement