Das Krankenhaus­zukunfts­gesetz – Ein digitales Update für deutschlands Kliniken

Das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) soll die Digitalisierung in Kliniken vorantreiben. Aber Entscheider müssen jetzt aktiv werden, wenn sie von Förderungen profitieren und Sanktionen vermeiden möchten. Wir erklären, was Sie erwartet und worauf Sie achten müssen.

Fördermittel dringend benötigt

Digitalisierung, E-Health und IT-Sicherheit – diese Begriffe sind aktuell nicht nur im Gesundheitswesen in aller Munde. Doch insbesondere deutsche Krankenhäuser haben im internationalen Vergleich erheblichen Nachholbedarf, wenn es um die Digitalisierung von Prozessen und den Einsatz moderner Technologie geht. Viel zu viele Kliniken bieten noch immer keine elektronische Patientenakte oder digitale Medikationsprozesse an, obwohl beides technisch bereits möglich wäre. Und insbesondere in kleineren Häusern mit weniger als 200 Betten schreitet der Einsatz digitaler Technologien enorm langsam voran. Dabei ist die Digitalisierung hier wie im gesamten Gesundheitswesen eine wichtige Stellschraube für eine bessere und effizientere Versorgung der Patienten. Die Ursachen für diesen Digitalisierungsrückstand im Gesundheitssektor sind vielfältig. Einerseits ist hier die Innovationsträgheit von Krankenhäusern zu nennen. Andererseits fehlt vielerorts der finanzielle Spielraum für digitale Zukunftsprojekte, was auch mit der unzureichenden Investitionskostenfinanzierung durch die Bundesländer zusammenhängt. Das soll sich nun mit dem Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) ändern. Am 29. Oktober 2020 ist das neue Gesetz in Kraft getreten, mit dem Ziel, Krankenhäusern die nötigen Fördermittel zur Verfügung zu stellen, die sie für ein digitales Update benötigen.

Krankenhauszukunftsgesetz: Das Wichtigste in Kürze

Für die Verteilung der Fördergelder wurde beim Bundesamt für Soziale Sicherung ein Krankenhauszukunftsfonds eingerichtet. Seit dem 1. Januar 2021 werden rund 3 Milliarden Euro über die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds zur Verfügung gestellt. Die Länder sowie Krankenhausträger tragen 30 % der jeweiligen Investitionskosten. Damit steht für das Krankenhauszukunftsgesetz ein Fördervolumen von bis zu 4,3 Milliarden Euro zur Verfügung. Bereits seit dem 2. September 2020 war es Krankenhäusern möglich, ihre Digitalisierungsvorhaben mit Unterstützung des Fonds zu beginnen. Dabei sollen 85 % des Fördervolumens in Themen wie moderne Notfallkapazitäten, bessere digitale Infrastrukturen und regionale Versorgungsstrukturen investiert werden. Die restlichen 15 % sollen dazu genutzt werden, die Informationssicherheit zu verbessern.

KHZG: Die wichtigsten Schritte auf dem Weg zur Förderung

Sanktionen für Digitalisierungs-Verweigerer

Die durch das Krankenhauszukunftsgesetz förderungsfähigen Dienste finden sich in § 19 Abs. 1 KHSF. Die förderungsfähigen Dienste gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 2 KHSF beinhalten eine besondere Konsequenz, die Entscheider nicht vernachlässigen sollten. Ab 1. Januar 2025 gilt ein Abschlag i. H. v. bis zu 2 % des Rechnungsbetrags für jeden voll- und teilstationären Fall, wenn ein Krankenhaus nicht sämtliche in § 19 Abs. 1 Nr. 2 – 6 aufgezählten digitalen Dienste bereitstellt. Die konkrete Höhe des Abschlags wird von den Vertragspartnern vor Ort vereinbart. Hierbei wird unter anderem berücksichtigt, welcher der digitalen Dienste nicht bereitgestellt wird oder wie hoch der Anteil der Patienten ist, der die Dienste nutzt. Wichtig ist hierbei, dass der Abschlag bei allen im Landeskrankenhausplan aufgenommenen Krankenhäusern Anwendung findet. Unabhängig davon, ob sie eine Förderung durch das Krankenhauszukunftsgesetz erhalten haben. Hinzu kommt, dass sowohl im Jahr 2021 und 2023 der flächendeckende Stand der Digitalisierung der Krankenhäuser und die Versorgung der Patienten ermittelt wird. Zwei gute Gründe mehr die Ärmel hochzukrempeln und die Digitalisierung unverzüglich in Angriff zu nehmen.

Bürokratische Hürden beim KHZG überwinden

Lenus unterstützt Sie dabei, alle Aspekte zu beachten, die zu einem erfolgreichen Förderantrag führen. Gemeinsam mit Ihnen identifizieren und entwickeln wir förderfähige Digitalisierungsthemen. Wir helfen Ihnen dabei, den digitalen Reifegrad Ihres Krankenhauses entlang der gesetzlichen Vorgaben zu evaluieren. Und wir unterstützen Sie mit regulatorischem Know-how auf allen Ebenen der Antragstellung.

Lenus berät Sie gerne zu diesen und vielen weiteren Themen rund um das Krankenhauszukunftsgesetz:

  • IT-Sicherheit, Standards
  • Digitale Patientenakte
  • Unterstützung bei der Antragstellung inklusive Bewertung des Ist- und des Soll-Zustandes
  • Vergaben/ Ausschreibung
  • Technologiepartnerschaft
  • Telemedizin

Vereinbaren Sie gerne ein unverbindliches Beratungsgespräch mit uns.

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